• Lessing Rechtsanwälte - Kanzlei für Insolvenzrecht und Sanierungsberatung

Herzlich Willkommen

Wir sind eine auf das Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Bad Homburg v. d. Höhe. Mit unserem Mitarbeiterteam stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um das Insolvenzrecht und die Sanierungsberatung zur Verfügung.

Unser Profil

Die Kanzlei Lessing Rechtsanwälte geht aus der im Jahre 2003 gegründeten Kanzlei Lessing Trebing Bert Rechtsanwälte hervor und ist seit dem 01.01.2015 selbstständig tätig. Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind die Insolvenz- und Zwangsverwaltungen sowie die Sanierungs- und Restrukturierungsberatung von Unternehmen, Privatpersonen und Gläubigern.

Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Dr. Lessing wird im gesamten Rhein-Main Gebiet seit 1999 regelmäßig von Insolvenzgerichten zum Sachverständigen sowie zum vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalter bestellt. Wir beschäftigen ein Team von qualifizierten Mitarbeitern und pflegen eine enge, langjährige interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungsgesellschaften und Betriebswirten.

Unsere langjährige Tätigkeit sowohl in der Bearbeitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren als auch in der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung weist unsere Kanzlei als erfahrene Experten in ihren Fachgebieten aus. Uns ist die Nähe sowohl in Insolvenzverfahren zu den betroffenen Firmen und Verbrauchern als auch in Beratungsmandaten zu ihren Mandanten ein besonderes Anliegen. Nur so können wir eine optimale Bearbeitung und Betreuung auf höchstem Niveau gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns

Ein insolvenzrechtliches Problem wünscht Ihnen keiner. Wir auch nicht!

Sollten sie trotzdem einmal Beratungsbedarf im Insolvenzrecht haben, dann rufen Sie uns an, um unkompliziert einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.

Zum Kontakt



Sie finden uns auch bei

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Beratung? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Wie nutze ich das Gläubigerinformationssystem der Kanzlei Dr. Lessing?


Die Kanzlei Dr. Lessing stellt Ihnen als Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens das Gläubigerinformationssystem (GIS) online zur Verfügung. Hier können Sie den aktuellen Verfahrensstand einsehen und Ihre Forderungen anmelden.


1. Zugang zum Gläubigerinformationssystem

  1. Öffnen Sie die Website der Kanzlei Dr. Lessing: www.ra-lessing.de.
  2. Navigieren Sie zum Bereich Gläubigerinformationssystem (GIS).
  3. Sie haben zwei Optionen:
    • Öffentlicher Bereich: Keine PIN-Eingabe erforderlich. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Verfahren.
    • Geschützter Bereich: PIN-Eingabe erforderlich. Nur hier können Sie Ihre persönlichen Verfahrensdaten einsehen und Forderungen anmelden.

2. Anmeldung im geschützten Bereich

  1. Geben Sie die PIN-Nummer ein, die Sie im ersten Anschreiben der Kanzlei erhalten haben.
  2. Zusätzlich müssen Sie entweder das gerichtliche Aktenzeichen oder die Verfahrensbezeichnung eingeben. Diese Informationen finden Sie ebenfalls im Schreiben der Kanzlei.

3. Funktionen des Gläubigerinformationssystems

Im geschützten Bereich stehen Ihnen folgende Informationen und Funktionen zur Verfügung:

  • Verwalterinformationen: Details zum zuständigen Insolvenzverwalter.
  • Forderungsstand: Übersicht über angemeldete Forderungen und deren Bearbeitungsstatus.
  • Forderungsmeldung: Möglichkeit, neue Forderungen einzureichen.

5. Vorteile des Systems

  • Transparenz: Sie können den Stand des Verfahrens jederzeit online einsehen.
  • Effizienz: Ihre Forderung wird direkt elektronisch an die Kanzlei übermittelt, wodurch die Bearbeitungszeit verkürzt wird.
  • Benachrichtigungen: Sie erhalten Updates, wenn sich der Stand Ihrer Forderung ändert.

6. Hilfe und Unterstützung

Falls Sie Schwierigkeiten beim Zugang oder bei der Nutzung des Gläubigerinformationssystems haben, können Sie:

  • Den technischen Support der Kanzlei kontaktieren: Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website.

Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?


Wenn Sie Gläubiger in einem Insolvenzverfahren sind, in dem entweder Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing als Insolvenzverwalter oder Rechtsanwältin Heike Sopp als Insolvenzverwalterin bestellt worden sind, können Sie Ihre Forderung online anmelden. Dafür benötigen Sie die PIN, die Sie im ersten Schreiben von unserer Kanzlei erhalten haben. Folgen Sie den nachstehenden Schritten:


1. Zugriff auf das Gläubigerinformationssystem

  1. Öffnen Sie die Website der Kanzlei Dr. Lessing: www.ra-lessing.de.
  2. Klicken Sie auf den Bereich Gläubigerinformationssystem.
  3. Geben Sie Ihre persönliche PIN ein, die Ihnen mitgeteilt wurde. Diese PIN ist notwendig, um auf Ihre Daten zuzugreifen und Forderungen anzumelden.
  4. Lesen Sie die Anleitung „Wie nutze ich das Gläubigerinformationssystem der Kanzlei Dr. Lessing?“

2. Vorbereitung Ihrer Forderungsanmeldung

Bevor Sie die Forderung anmelden, stellen Sie sicher, dass folgende Informationen vorliegen:

  • Grund der Forderung: Zum Beispiel Warenlieferung, Miete, Darlehen, Schadenersatz, etc.
  • Höhe der Forderung in Euro: Alle Beträge müssen in Euro angegeben werden.
  • Zinsen (falls zutreffend): Zinsen können nur bis zum Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Berechnen Sie den Zinsbetrag unter Angabe der Höhe des Zinssatzes und des Zeitraums.
  • Beweisunterlagen: Stellen Sie die erforderlichen Nachweise, z. B. Rechnungen, Verträge oder andere relevante Dokumente, zusammen.

3. Anmeldung der Forderung

  1. Online: Nutzen Sie das Formular auf der Website, um Ihre Forderung einzugeben.
  2. Beweisunterlagen: Senden Sie Nachweise, wie Rechnungen, Verträge oder andere relevante Dokumente, als PDF per Mail an: office@ra-lessing.de. Vergessen Sie nicht, im Betreff das Insolvenzverfahren und das gerichtliche Aktenzeichen anzugeben sowie Ihre E-Mail als „Forderungsanmeldung“ zu bezeichnen.
  3. Schriftlich (optional):
    • Sie können bei uns ein Anmeldeformular postalisch anfordern. Senden Sie hierzu einen frankierten Rückumschlag (0,90 €) an unsere Kanzlei.
    • Reichen Sie die Anmeldung zusammen mit den Beweisunterlagen auf dem Postweg, adressiert an unsere Kanzlei, ein.

4. Besonderheiten beachten

  • Absonderungsrechte: Wenn Sie als Gläubiger ein Sicherungsrecht (z. B. Pfandrecht) haben, können Sie ebenfalls eine persönliche Forderung anmelden.
  • Nachrangige Forderungen: Solche Forderungen (z. B. während des Insolvenzverfahrens entstehende Zinsen und Kosten) dürfen nur angemeldet werden, wenn das Gericht dies ausdrücklich erlaubt hat und Sie dazu gesondert aufgefordert werden.

5. Fristen einhalten

Achten Sie darauf, Ihre Forderung innerhalb der festgelegten Anmeldefrist einzureichen. Spätere Anmeldungen können zusätzliche Kosten für die Prüfung verursachen.


6. Was passiert danach?

  • Prüfungstermin: Ihre Forderung wird im sogenannten Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter geprüft.
  • Anerkennung: Wenn Ihre Forderung nicht bestritten wird, gilt sie für das Verfahren als anerkannt. Sie erhalten in diesem Fall keine gesonderte Benachrichtigung.
  • Bestrittene Forderungen: Falls Ihre Forderung ganz oder zum Teil bestritten wird, informiert Sie das Gericht schriftlich über das Ergebnis der Prüfung.

7. Hilfe und Unterstützung

  • Rechtsanwalt kontaktieren: Das Insolvenzgericht darf keine Rechtsauskunft erteilen; wenn Sie rechtlichen Rat benötigen, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.
  • Weitere Informationen: Weitere Details finden Sie auf unserer Website.

Wichtiger Hinweis

Prüfen Sie sorgfältig alle Angaben und Unterlagen, bevor Sie Ihre Forderung anmelden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen führen oder dazu, dass Ihre Forderung nicht vollständig angemeldet wurde und daher auch nur zum Teil berücksichtigt werden kann.

Unsere Partner

Meridian Steuerberatung Akteneinlagerung Weilhammer GmbH SixSecrets - Communication Services Workcess - Workflow und Prozessmanagement Tanja Schnell Foto Peter Hörning GmbH & Co. KG